Rechtsprechung
BVerwG, 26.04.1977 - II B 80.76 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 05.10.1976 - II A 17/70
- BVerwG, 26.04.1977 - II B 80.76
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 26.04.1977 - 2 B 80.76
Dabei erfordert es die gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO dem Beschwerdeführer obliegende Darlegungspflicht, daß innerhalb der Beschwerdefrist wenigstens eine bisher höchstrichterlich ungeklärte Rechtsfrage, die sich im Revisionsverfahren als entscheidungserheblich erweisen würde, konkret bezeichnet und außerdem der Grund angeführt wird, der die Anerkennung der "grundsätzlichen Bedeutung" rechtfertigen soll (BVerwGE 13, 90 [91]; ständige Rechtsprechung). - BVerwG, 23.01.1970 - II B 50.69
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung …
Auszug aus BVerwG, 26.04.1977 - 2 B 80.76
Grundsätzliche Bedeutung im Sinne dieser Vorschrift hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie mindestens eine grundsätzliche und höchstrichterlich noch nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortbildung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a. Beschlüsse vom 23. Januar 1970 - BVerwG II B 50.69 - und vom 24. November 1970 - BVerwG VI B 32.70 -).